Mit Schreiben des Landrates vom 26.04.2022 wurden die Anträge der Gemeinde Gras brunn auf Errichtung eines Fahrradschutzstreifens und auf Tempo 30 km/h entlang der Waldbrunner Straße (Kreisstraße M25) abgelehnt (siehe Anhang).
Begründet wurde die Ablehnung für die Anordnung eines Fahrradschutzstreifen mit der zu geringen Fahrbahnbreite in der Waldbrunner Straße. So würde bei einer Markierung mit Schutzstreifen die verbleibende Restfahrbahnbreite nicht ausreichen, um das gefahrlose Begegnen von Pkw’s zu ermöglichen. Dem Antrag auf Absenkung der Geschwindigkeit in der Waldbrunner Straße wurde nicht entsprochen, da nach Ansicht des Sachgebietes Verkehrsrecht keine besondere Gefahren lage nachgewiesen wurde. So ist die Verkehrs- und Unfallsituation aktuell unauffällig und Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern auf dem Geh- und Radweg der Waldbrun ner Straße konnten nicht beobachtet werden. Nach Fertigstellung des Geh- und Radweges zwischen dem Sportpark und Neukeferloh wird sich zeigen, ob es zu Verkehrsgefährdungen bzw. Konflikten kommen wird.
Anlage: Antwortschreiben LR Fahrradschutzstreifen Tempo 30 WaldbrunnerStraße
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