Mehr Sicherheit für Rad- und Fußverkehr – Tempo-30-Antrag der Grünen abgelehnt

Als Radler und Fußgänger meide ich persönlich die Straße von der M25 über Möschenfeld nach Baldham – und ich bin sicher nicht die Einzige. Die Verbindung ist schmal, wird von Autos, Radfahrern und Fußgängern intensiv genutzt und es gibt weder Fuß- noch Radweg. Dennoch darf dort auf Grasbrunner Flur teilweise bis zu Tempo 100 gefahren werden– auf Vaterstettener Flur ist hingegen nur Tempo 30 erlaubt!

Mit unserem Antrag wollten wir die Situation entschärfen: Tempo 30 auf der gesamten Strecke von der M25 durch Möschenfeld bis Baldham sollte für mehr Einheitlichkeit und vor allem Sicherheit sorgen. Durch den neuen Radweg zwischen Harthausen und Möschenfeld nutzen immer mehr Radfahrer die Strecke. Unser Anliegen war es, ihnen eine möglichst sichere Weiterfahrt nach Neukeferloh oder Baldham zu ermöglichen – zu Schulen, S-Bahn usw.

Auf dem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt wechseln die Tempolimits derzeit siebenmal – zwischen 30, 50, 70 und sogar 100 km/h. Besonders kritisch ist der Bereich zwischen dem Mühlweg und der Abzweigung zum Haflstrassl, wo viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind und die Alleebäume sehr eng an der Straße stehen.

Interessant ist dabei, dass die Straße schon einmal Tempo 30 hatte:
In den 1990er Jahren hatte der damalige Bürgermeister die Begrenzung eigenhändig eingeführt – sie wurde jedoch aufgrund einer Stellungnahme der Polizei wieder aufgehoben.
Eine aktuelle Anfrage der Gemeinde bei der
Polizeiinspektion Haar ergab, dass nach 14 Jahren eine neue Bewertung der Verkehrssituation notwendig wäre, falls der Antrag weiterverfolgt werde.

Trotz dieser Fakten fand unser Antrag keine Mehrheit. Die Gegenargumente reichten von angeblich erhöhtem Benzinverbrauch und längeren Fahrzeiten, dem Hinweis, Fußgänger könnten doch auf dem Grünstreifen zwischen Feldrand und Alleebäumen gehen, bis hin zu der These, dass wechselnde Tempolimits die Aufmerksamkeit der Autofahrer steigern würden. Ob solche häufigen Wechsel tatsächlich die Sicherheit erhöhen, darf jedoch bezweifelt werden.

Fakt ist: Die jüngste StVO-Novelle verfolgt im Gegenteil eine Harmonisierung der Geschwindigkeitsregelungen, um unnötige und gefährliche Tempowechsel zu vermeiden – so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom September 2024.

Da sich abzeichnete, dass unser Antrag keine Mehrheit finden würde, wurden zwei Kompromissvorschläge eingebracht:

  • Tempo 40 auf der gesamten Strecke (Vorschlag von Teilen der CSU),
  • oder – als Kompromissvorschlag der Grünen Fraktion – Tempo 30 auf dem gerade mal 210 Meter langen Abschnitt von Möschenfeld bis zur Ecke Haflstrassl.
    Zudem sollte gemeinsam mit der Polizeiinspektion Haar nach
    möglichen Lösungen für den Abschnitt von der M25 bis Möschenfeld gesucht werden. Dort ist derzeit aufgrund einer fehlenden Begrenzung Tempo 100 zulässig.

Das Ergebnis im Gemeinderat:

  • Tempo 30 auf der gesamten Strecke: 3 dafür (Grüne Fraktion), 17 dagegen
  • Tempo 30 bis zur Haflstrassl: 10 dafür, 10 dagegen – abgelehnt wegen Stimmengleichheit

Wir bedauern die Entscheidung sehr. Eine einheitliche, niedrige Geschwindigkeit hätte nicht nur mehr Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger bedeutet, sondern auch für motorisierten Verkehrsteilnehmern – z.B. bei Wildunfällen.

Wussten Sie schon?

dass bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h „nur” 30 % aller verunglückten Fußgänger getötet werden, bei 50 km/h aber bereits 80 %? Schon ab 60 km/h gibt es keine Überlebenschance mehr.

Was laut Prof. Limbourg von der Universität Duisburg Essen sonst noch für Tempo 30 spricht, erfahren Sie in diesem PDF (1,17 Mb).

Wir Grüne stehen weiterhin dafür, dass sich alle Menschen in unserer Gemeinde sicher und selbstbestimmt fortbewegen können – zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto. Eine Verkehrspolitik, die Rücksicht nimmt, ist keine „Anti-Auto-Ideologie“, sondern gesunder Menschenverstand.

Mitchell Nelson

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