Grüne lehnen kleine Gewerbegebiete außerhalb der Dörfer ab

Nutzungsänderung im Außenbereich gegen Grüne und SPD Stimmen

  • Der einzig umstrittene Punkt der Sitzung am 4 Juni 19 war ein Antrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in eine Frühstückspension mit 21 Betten, Kfz-Betrieben und Lager.
    Sachverhalt: Ein landwirtschaftlicher Betrieb hatte die Nutzung dieser Maschinenhalle für seinen Betrieb bereits 1991 aufgegeben. Der Landwirt begann bereits zu diesem Zeitpunkt ohne Genehmigung mit einer Frühstückspension, deren Betrieb kurz darauf aus Brandschutzgründen untersagt wurde. Ein 2014 gestellter Antrag auf Nutzungsänderung wurde 2016 vom Landratsamt abgelehnt. Mittlerweile hat der Antragsteller bauliche Veränderungen an der Maschinenhalle vorgenommen und will das Gebäude nicht nur für eine Frühstückspension nutzen, sondern auch noch mit zwei Kfz-Betrieben und gewerblichen Lagerflächen.
    Nach meiner Auffassung darf ein Landwirt aufgrund der Privilegierung zu Recht im Außenbereich Gebäude erstellen, um Lebensmittel zu produzieren und die Kulturlandschaft zu pflegen. Die gesetzlich mögliche Nutzungsänderung derartiger Gebäude darf aber nicht dazu führen, dass in den Außenbereichen um die Orte herum kleine Gewerbegebiete als Streusiedlungen entstehen. Deshalb haben die Grünen den Antrag abgelehnt.

Aber mit den Stimmen von Bürgermeister, CSU und Freien Wählern wurde dem Antrag gegen die Stimmen von SPD und Grünen zugestimmt. Deshalb wird es an dieser Stelle im Außenbereich jetzt eine Frühstückspension mit 21 Betten, eine Schreinerei, 2 Kfz-Betriebe und gewerbliche Lagerflächen geben, obwohl auch die Zufahrt hierfür nicht geeignet ist.

Max Walleitner
Fraktionsvorsitzender der Grünen

 

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